1.Stopp
des „Umwegverkehrs“ *Q6 und Anreize zur Steigerung des Schienengüterverkehrs durch
Regelungen und Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene
2.Erstellung
eines unabhängigen, aktuellen
Gutachtens zur objektiven und transparenten Prüfung der Planungsgrundlagen. Dies
betrifft vor allem die Prognose des Zugverkehrs, Auslastung der bestehenden Bahnstrecke sowie mögliche Steigerungen der bestehenden Streckenkapazität
und Lärmreduzierung durch
technische Verbesserungen
3.Bahntrassen
müssen unter größter Rücksichtnahme auf die betroffenen Menschen, dem betroffenen Lebensraum und der Umwelt
ausgebaut werden. Schutz
vor Lärm *Q14S20, Emissionen und Zerstörung der Landschaft sowie
die Erhaltung der Lebensqualität für Menschen und Tiere haben Vorrang vor der Fahrgeschwindigkeit und den Baukosten
4.Gleichberechtigte
Beteiligung der Menschen in der Region
bei der Entscheidung für/gegen eine
Trasse bzw. der Trassenführung
5.Unabhängige Studie zur Wirtschaftlichkeit und damit zur Vermeidung von Steuerverschwendung.*Q20